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▼ negativ bewertet durch: lernendes Modell

VW-Prozess: Gericht erwägt geringe Strafe für Ex-Betriebsratschef Volkert

Erstes Datum
16.01.2008 13:08
Letzte Meldung
16.01.2008 13:08
Erfasst am
11.10.2026 17:28
Meldungen
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Klaus Volkert kommt möglicherweise mit einem blauen Auge davon: Das Gericht erwägt, den Ex-Betriebsratschef von VW nur wegen Beihilfe zur Untreue zu verurteilen. Volkert soll vom früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz über zwei Millionen Euro Bestechungsgeld erhalten haben.

Warum diese Bewertung?

Lernendes Modell: negativ (Sicherheit 90 %); die Regeln allein ergäben „negativ“. Das Modell lernt aus den Bewertungen des Admins und sicheren KI-Bewertungen.

Erkannte Signale (Gewicht; Titel zählt doppelt) – Summe positiv 0.0, negativ 13.5 aus 1 Meldung(en):

  • Recht/Ermittlungen: „Prozess“-5.0
  • Ansehen negativ: „Untreue“-3.0
  • Ansehen negativ: „Bestechungsgeld“-3.0
  • Recht/Ermittlungen: „verurteilen“-2.5

So funktioniert die Bewertung

Quellen

  1. DER SPIEGEL: VW-Prozess: Gericht erwägt geringe Strafe für Ex-Betriebsratschef Volkert 16.01.2008

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DatumMediumTitelTendenzWeg
16.01.2008 DER SPIEGEL VW-Prozess: Gericht erwägt geringe Strafe für Ex-Betriebsratschef Volkert
Klaus Volkert kommt möglicherweise mit einem blauen Auge davon: Das Gericht erwägt, den Ex-Betriebsratschef von VW nur wegen Beihilfe zur Untreue zu verurteilen. Volkert soll vom früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz über zwei Millionen Euro Bestechungsgeld erhalten haben.
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