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Rechtsstreit: VW muss Autos mit Betrugssoftware nicht zurücknehmen

Erstes Datum
02.03.2016 11:55
Letzte Meldung
02.03.2016 11:55
Erfasst am
11.10.2026 18:25
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Die von der Abgasaffäre betroffenen Autos muss VW nicht zurücknehmen, entschied das Landgericht Bochum. Ein Tiguan-Fahrer hatte geklagt. Der Kunde könnte aber trotzdem ein neues Fahrzeug bekommen.

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  • Ansehen negativ: „Betrugssoftware“-6.0

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Quellen

  1. DER SPIEGEL: Rechtsstreit: VW muss Autos mit Betrugssoftware nicht zurücknehmen 02.03.2016

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DatumMediumTitelTendenzWeg
02.03.2016 DER SPIEGEL Rechtsstreit: VW muss Autos mit Betrugssoftware nicht zurücknehmen
Die von der Abgasaffäre betroffenen Autos muss VW nicht zurücknehmen, entschied das Landgericht Bochum. Ein Tiguan-Fahrer hatte geklagt. Der Kunde könnte aber trotzdem ein neues Fahrzeug bekommen.
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