Rechtsstreit: VW muss Autos mit Betrugssoftware nicht zurücknehmen
- Erstes Datum
- 02.03.2016 11:55
- Letzte Meldung
- 02.03.2016 11:55
- Erfasst am
- 11.10.2026 18:25
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Die von der Abgasaffäre betroffenen Autos muss VW nicht zurücknehmen, entschied das Landgericht Bochum. Ein Tiguan-Fahrer hatte geklagt. Der Kunde könnte aber trotzdem ein neues Fahrzeug bekommen.
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