Urteil in Luxemburg EuGH stärkt Geschädigte im VW-Skandal Wer im EU-Ausland einen manipulierten VW gekauft hat, kann den Autobauer dafür in seinem Land verklagen. Er muss nicht extra in Deutschland ein Verfahren anstrengen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. mehr 17.12.2020 • 10:10 Uhr
- Erstes Datum
- 17.12.2020 11:10
- Letzte Meldung
- 17.12.2020 11:10
- Erfasst am
- 11.10.2026 15:11
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Wer im EU-Ausland einen manipulierten VW gekauft hat, kann den Autobauer dafür in seinem Land verklagen. Er muss nicht extra in Deutschland ein Verfahren anstrengen. Das entschied der Europäische Gerichtshof.
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